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StartseiteRatgeber › Schwarzarbeit: Bußgelder für GU

SchwarzArbG · FKS-Kontrolle · Pflichtwissen für Generalunternehmer

Schwarzarbeit und Zollkontrolle: Was dem GU wirklich droht

Wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ihre Baustelle betritt, ist es für Prävention zu spät — dann zählt nur noch Ihre Aktenlage. Hier finden Sie den Bußgeldkatalog (bis 500.000 €), den Ablauf einer Kontrolle und das Schutzsystem, das davor steht.

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Was die FKS auf der Baustelle prüft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) kontrolliert Personen und Geschäftsunterlagen: Identitäten und Sozialversicherungsstatus der Angetroffenen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Arbeitszeitaufzeichnungen, Mindestlohneinhaltung sowie Werkvertrags- vs. Überlassungskonstellationen — quer durch die gesamte NU-Kette. Befragt werden Arbeiter direkt am Gerüst; Widersprüche zwischen Aussagen und Ihren Unterlagen sind der Einstieg in vertiefte Prüfungen. Welche Arbeitszeitnachweise der Zoll dabei konkret sehen will, lesen Sie im Beitrag zur Mindestlohn-Dokumentationspflicht am Bau.

Der Bußgeldkatalog für GUs

VerstoßNormRahmen
Beauftragung eines NU, der Mindestlohn nicht zahlt (Kenntnis/fahrlässige Unkenntnis)§21 Abs. 2 MiLoGbis 500.000 €
Verstöße gegen Arbeitszeit-Aufzeichnungspflichten§21 MiLoG / §23 AEntGbis 30.000 €
Erhebliche Leistungen durch nicht eingetragenen Handwerksbetrieb§8 SchwarzArbGbis 50.000 €
Illegale Arbeitnehmerüberlassung (Entleiher)§16 AÜGbis 30.000 € + fingierte Arbeitsverhältnisse
Beschäftigung von Ausländern ohne Erlaubnis in der NU-Kette§404 SGB III / AufenthGbis 500.000 €

Besonders tückisch sind die Konstellationsfälle: Ob ein Einsatz noch Werkvertrag oder schon illegale Arbeitnehmerüberlassung ist — und ob der „selbstständige" Kolonnenführer in Wahrheit scheinselbstständig arbeitet — entscheidet die FKS anhand der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle, nicht anhand Ihrer Vertragsüberschriften.

Die Folgen jenseits des Bußgelds

Was bei einer Kontrolle zu tun ist

  1. Ruhe bewahren, Dienstausweise zeigen lassen, Geschäftsführung informieren
  2. Mitwirken, aber nicht spekulieren: Fragen zur eigenen Organisation beantworten, keine Mutmaßungen über NUs
  3. Unterlagen geordnet vorlegen: NU-Verträge, Bescheinigungsakten, Anwesenheitslisten
  4. Eigenes Protokoll führen: wer, was, welche Unterlagen kopiert
  5. Bei Verdachtsmomenten gegen den eigenen Betrieb: Rechtsbeistand vor weiteren Aussagen

Das Schutzsystem davor

Gegen das Verhalten Ihrer NUs sind Sie nie vollständig versichert — gegen den Vorwurf, Sie hätten es wissen müssen, schon: dokumentierte NU-Auswahl, vollständige Bescheinigungsakten nach der Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste, eine lückenlose Fristenkette per systematischem Fristenmanagement, Verpflichtungserklärungen, plausibilisierte Preise und Stichprobenkontrollen. Ein GU, der der FKS binnen Minuten einen vollständigen, tagesaktuellen Compliance-Bericht übergibt, dreht die Dynamik der Kontrolle um.

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Schritt für Schritt richtig reagieren, wenn die FKS auf der Baustelle steht — zum Aushängen im Baucontainer. Kein Spam, nur die Vorlage und gelegentlich Praxistipps zur NU-Compliance.

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Häufige Fragen zu Schwarzarbeit und FKS-Kontrollen

Was prüft der Zoll bei einer Baustellenkontrolle?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft Personen und Geschäftsunterlagen: Identitäten und Sozialversicherungsstatus der Angetroffenen, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Arbeitszeitaufzeichnungen, Mindestlohneinhaltung sowie Werkvertrags- und Überlassungskonstellationen – quer durch die gesamte NU-Kette. Arbeiter werden direkt befragt; Widersprüche zu den Unterlagen lösen vertiefte Prüfungen aus.

Welche Bußgelder drohen dem GU bei Schwarzarbeit von Nachunternehmern?

Beauftragt ein GU in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis einen NU, der den Mindestlohn nicht zahlt, drohen nach §21 Abs. 2 MiLoG bis zu 500.000 €. Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten kosten bis zu 30.000 €, erhebliche Leistungen durch nicht eingetragene Handwerksbetriebe bis zu 50.000 €, und die Beschäftigung von Ausländern ohne Erlaubnis in der NU-Kette ebenfalls bis zu 500.000 €.

Ab wann droht eine Vergabesperre für öffentliche Aufträge?

Bereits ab einem Bußgeld von 2.500 € nach MiLoG oder SchwarzArbG kann der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen erfolgen – verbunden mit einem Eintrag ins Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister. Für Betriebe, die regelmäßig öffentlich bauen, ist die Vergabesperre oft schmerzhafter als das Bußgeld selbst.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer FKS-Kontrolle?

Ruhe bewahren, Dienstausweise zeigen lassen, Geschäftsführung informieren. Mitwirken, aber nicht spekulieren: Fragen zur eigenen Organisation beantworten, keine Mutmaßungen über Nachunternehmer. Unterlagen geordnet vorlegen, ein eigenes Protokoll führen und bei Verdachtsmomenten gegen den eigenen Betrieb vor weiteren Aussagen Rechtsbeistand hinzuziehen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.