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§ 1b AÜG · Werkvertrag vs. Überlassung

Arbeitnehmerüberlassung am Bau: die Grenze zwischen Werkvertrag und Straftat

Im Bauhauptgewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich verboten. Wer „Werkverträge" lebt, die in Wahrheit Personalgestellung sind, riskiert Bußgelder, fingierte Arbeitsverhältnisse und den Verlust des Versicherungsschutzes.

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Das Verbot: §1b AÜG

Im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig (§1b AÜG). Ausnahmen gelten eng begrenzt zwischen Betrieben des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst werden — der Verleih durch klassische Zeitarbeitsfirmen auf die Baustelle ist damit praktisch ausgeschlossen. Für Generalunternehmer heißt das: Jeder NU-Einsatz muss als echter Werkvertrag gestaltet und gelebt werden.

Werkvertrag oder verdeckte Überlassung?

Die Grenze verläuft nicht auf dem Papier, sondern auf der Baustelle. Verdeckte AÜ liegt vor, wenn das Personal des „NU" faktisch wie eigenes Personal eingesetzt wird:

Echter WerkvertragVerdeckte Arbeitnehmerüberlassung
NU schuldet ein abgrenzbares Gewerk mit ErfolgNU stellt „Leute" — geschuldet ist Arbeitszeit
NU führt sein Personal selbst (eigener Vorarbeiter)Ihr Polier weist die NU-Leute direkt an
Abrechnung nach LV-Positionen / Aufmaß / PauschaleAbrechnung nach Stunden pro Mann
NU trägt Gewährleistung und NachbesserungsrisikoMängel werden von Ihren Leuten behoben
Eigenes Werkzeug, Material, PlanunterlagenArbeitet vollständig mit Ihrer Ausstattung

Dieselben Kriterien entscheiden übrigens auch beim Ein-Mann-NU über die Einstufung — die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit am Bau folgt derselben Logik: Es zählt die gelebte Praxis, nicht der Vertragstext.

Typische Fallkonstellationen

Die Sanktionen

FKS-Prüfung im Blick: Verdeckte AÜ wird meist bei Baustellenkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt. Welche weiteren Bußgeldtatbestände dabei mitgeprüft werden, lesen Sie im Beitrag zu Schwarzarbeit und Bußgeldern für Generalunternehmer.

Vertragsgestaltung + gelebte Praxis

  1. Jedem NU-Einsatz ein konkretes Gewerk mit LV-Bezug zuordnen — niemals „Personalgestellung light".
  2. Weisungskette respektieren: Anweisungen nur an den Vorarbeiter des NU, nie direkt an dessen Leute.
  3. Abnahme und Gewährleistung tatsächlich praktizieren und dokumentieren.
  4. Stundenlohnarbeiten auf echte Regiefälle begrenzen und gesondert beauftragen.

Die Werkvertragsindizien gehören in dieselbe NU-Akte wie alle anderen Pflichtnachweise — welche das sind, zeigt die Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste. Und weil Bescheinigungen wie SOKA- oder §48b-Nachweise mitten im Projekt ablaufen, gehört dazu ein laufendes Fristenmanagement für Bescheinigungen.

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Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung am Bau

Ist Arbeitnehmerüberlassung am Bau verboten?

Ja, im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, nach §1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten nur eng begrenzt zwischen Betrieben des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst werden. Der Verleih durch klassische Zeitarbeitsfirmen auf die Baustelle ist damit praktisch ausgeschlossen.

Wann wird ein Werkvertrag zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung?

Wenn das Personal des Nachunternehmers faktisch wie eigenes Personal eingesetzt wird: Ihr Polier weist die NU-Leute direkt an, abgerechnet wird nach Stunden pro Mann statt nach Gewerk, der NU trägt keine Gewährleistung und arbeitet vollständig mit Ihrer Ausstattung. Die Grenze verläuft nicht auf dem Papier, sondern auf der Baustelle – ein sauberer Vertragstext schützt nicht, wenn die gelebte Praxis Personalgestellung ist.

Welche Strafen drohen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung am Bau?

Bußgelder nach §16 AÜG bis zu 30.000 Euro je Verstoß – bei illegaler Überlassung im Baugewerbe für Verleiher und Entleiher. Zusätzlich gilt ein fingiertes Arbeitsverhältnis: Die überlassenen Arbeitnehmer werden rechtlich Ihre eigenen, mit Sozialversicherungs-Nachzahlung, Lohnsteuer und Kündigungsschutz. Bei Ausländern ohne Genehmigung kommen Straftatbestände und Vergabesperren hinzu.

Sind Stundenlohnarbeiten von Nachunternehmern auf der Baustelle erlaubt?

Nur eingeschränkt: Echte Regiearbeiten sind vereinzelt zulässig, wenn sie gesondert beauftragt und klar begrenzt sind. Dauerhafte Helferstunden auf Zuruf ohne abgrenzbares Gewerk sind dagegen kein Werkvertrag, sondern hochriskant – sie sprechen für verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.