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§ 1b AÜG · Werkvertrag vs. Überlassung
Arbeitnehmerüberlassung am Bau: die Grenze zwischen Werkvertrag und Straftat
Im Bauhauptgewerbe ist Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich verboten. Wer „Werkverträge" lebt, die in Wahrheit Personalgestellung sind, riskiert Bußgelder, fingierte Arbeitsverhältnisse und den Verlust des Versicherungsschutzes.
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Das Verbot: §1b AÜG
Im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig (§1b AÜG). Ausnahmen gelten eng begrenzt zwischen Betrieben des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst werden — der Verleih durch klassische Zeitarbeitsfirmen auf die Baustelle ist damit praktisch ausgeschlossen. Für Generalunternehmer heißt das: Jeder NU-Einsatz muss als echter Werkvertrag gestaltet und gelebt werden.
Werkvertrag oder verdeckte Überlassung?
Die Grenze verläuft nicht auf dem Papier, sondern auf der Baustelle. Verdeckte AÜ liegt vor, wenn das Personal des „NU" faktisch wie eigenes Personal eingesetzt wird:
| Echter Werkvertrag | Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung |
| NU schuldet ein abgrenzbares Gewerk mit Erfolg | NU stellt „Leute" — geschuldet ist Arbeitszeit |
| NU führt sein Personal selbst (eigener Vorarbeiter) | Ihr Polier weist die NU-Leute direkt an |
| Abrechnung nach LV-Positionen / Aufmaß / Pauschale | Abrechnung nach Stunden pro Mann |
| NU trägt Gewährleistung und Nachbesserungsrisiko | Mängel werden von Ihren Leuten behoben |
| Eigenes Werkzeug, Material, Planunterlagen | Arbeitet vollständig mit Ihrer Ausstattung |
Dieselben Kriterien entscheiden übrigens auch beim Ein-Mann-NU über die Einstufung — die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit am Bau folgt derselben Logik: Es zählt die gelebte Praxis, nicht der Vertragstext.
Typische Fallkonstellationen
- „Kolonnengestellung": Ein NU liefert 6 Eisenflechter, Ihr Polier teilt sie täglich ein. Klassische verdeckte AÜ — egal, was im Vertrag steht.
- Stundenlohnarbeiten ohne Gewerk: „Helferstunden" auf Zuruf sind kein Werk. Vereinzelt zulässig als Regiearbeiten, als Dauermodell hochriskant.
- Mischfälle: Werkvertrag für Trockenbau, aber die NU-Leute helfen „zwischendurch" beim Entladen und Betonieren — die Mischtätigkeit infiziert das Ganze.
Die Sanktionen
- Bußgelder nach §16 AÜG — bis zu 30.000 € je Verstoß, bei illegaler Überlassung im Baugewerbe für Verleiher und Entleiher
- Fingiertes Arbeitsverhältnis: Die überlassenen Arbeitnehmer gelten als Ihre eigenen — mit allen Folgen (SV-Nachzahlung, Lohnsteuer, Kündigungsschutz)
- Bei Ausländern ohne Genehmigung: zusätzlich Straftatbestände und Vergabesperren
Vertragsgestaltung + gelebte Praxis
- Jedem NU-Einsatz ein konkretes Gewerk mit LV-Bezug zuordnen — niemals „Personalgestellung light".
- Weisungskette respektieren: Anweisungen nur an den Vorarbeiter des NU, nie direkt an dessen Leute.
- Abnahme und Gewährleistung tatsächlich praktizieren und dokumentieren.
- Stundenlohnarbeiten auf echte Regiefälle begrenzen und gesondert beauftragen.
Die Werkvertragsindizien gehören in dieselbe NU-Akte wie alle anderen Pflichtnachweise — welche das sind, zeigt die Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste. Und weil Bescheinigungen wie SOKA- oder §48b-Nachweise mitten im Projekt ablaufen, gehört dazu ein laufendes Fristenmanagement für Bescheinigungen.
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Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung am Bau
Ist Arbeitnehmerüberlassung am Bau verboten?
Ja, im Bauhauptgewerbe ist die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden, nach §1b AÜG grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen gelten nur eng begrenzt zwischen Betrieben des Baugewerbes, die von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen erfasst werden. Der Verleih durch klassische Zeitarbeitsfirmen auf die Baustelle ist damit praktisch ausgeschlossen.
Wann wird ein Werkvertrag zur verdeckten Arbeitnehmerüberlassung?
Wenn das Personal des Nachunternehmers faktisch wie eigenes Personal eingesetzt wird: Ihr Polier weist die NU-Leute direkt an, abgerechnet wird nach Stunden pro Mann statt nach Gewerk, der NU trägt keine Gewährleistung und arbeitet vollständig mit Ihrer Ausstattung. Die Grenze verläuft nicht auf dem Papier, sondern auf der Baustelle – ein sauberer Vertragstext schützt nicht, wenn die gelebte Praxis Personalgestellung ist.
Welche Strafen drohen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung am Bau?
Bußgelder nach §16 AÜG bis zu 30.000 Euro je Verstoß – bei illegaler Überlassung im Baugewerbe für Verleiher und Entleiher. Zusätzlich gilt ein fingiertes Arbeitsverhältnis: Die überlassenen Arbeitnehmer werden rechtlich Ihre eigenen, mit Sozialversicherungs-Nachzahlung, Lohnsteuer und Kündigungsschutz. Bei Ausländern ohne Genehmigung kommen Straftatbestände und Vergabesperren hinzu.
Sind Stundenlohnarbeiten von Nachunternehmern auf der Baustelle erlaubt?
Nur eingeschränkt: Echte Regiearbeiten sind vereinzelt zulässig, wenn sie gesondert beauftragt und klar begrenzt sind. Dauerhafte Helferstunden auf Zuruf ohne abgrenzbares Gewerk sind dagegen kein Werkvertrag, sondern hochriskant – sie sprechen für verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.