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§ 13 MiLoG · § 14 AEntG · Bürgenhaftung
Generalunternehmerhaftung beim Mindestlohn: Risiken und Schutzmaßnahmen
Zahlt Ihr Nachunternehmer — oder dessen Sub-Sub — keinen Mindestlohn, können dessen Arbeitnehmer das Geld direkt von Ihnen verlangen. Verschuldensunabhängig, über die gesamte Kette. Welche Nachweise Sie jetzt brauchen, lesen Sie hier.
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Die Bürgenhaftung: §13 MiLoG i.V.m. §14 AEntG
Als Generalunternehmer haften Sie für den Mindestlohn Ihrer Nachunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§13 MiLoG i.V.m. §14 AEntG). Übersetzt: Der Arbeitnehmer Ihres NU muss nicht erst seinen Arbeitgeber verklagen — er kann sich direkt an Sie wenden. Die Haftung umfasst das Nettoentgelt und gilt verschuldensunabhängig: Es spielt keine Rolle, ob Sie vom Verstoß wussten oder ihn hätten erkennen können.
Die ganze Kette haftet — bis zu Ihnen hoch
Die Haftung erstreckt sich über sämtliche Stufen der Nachunternehmerkette. Setzt Ihr NU einen Sub-Sub ein, der seine Kolonne unter Mindestlohn bezahlt, landet die Forderung am Ende beim Generalunternehmer — also bei Ihnen. Genau deshalb gehört in jeden NU-Vertrag die Pflicht, Sub-NUs nur mit Ihrer Zustimmung und unter Weitergabe derselben Verpflichtungen einzusetzen.
Zusätzlich zur zivilrechtlichen Haftung: Beauftragen Sie in erheblichem Umfang einen NU, von dem Sie wissen oder fahrlässig nicht wissen, dass er den Mindestlohn nicht zahlt, droht ein Bußgeld bis
500.000 € (§21 MiLoG) — und ab 2.500 € Bußgeld der Ausschluss von öffentlichen Vergaben. Welche weiteren Sanktionen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verhängen kann, zeigt der Beitrag zu
Schwarzarbeit und Bußgeldern für GU.
Was schützt wirklich — und was nicht
| Maßnahme | Wirkung |
| Mindestlohn-Verpflichtungserklärung des NU | Schützt nicht vor der Bürgenhaftung selbst — aber gegen den Bußgeldvorwurf der Fahrlässigkeit und sichert Ihren Regress |
| Sorgfältige NU-Auswahl (Bescheinigungen, Referenzen, plausible Preise) | Zentrale Verteidigung gegen „fahrlässige Unkenntnis" — Dumping-Angebote sind ein Warnsignal, das Sie dokumentiert hinterfragen sollten |
| Vertragliche Weitergabepflicht an Sub-NUs + Zustimmungsvorbehalt | Begrenzt die Kette und sichert Durchgriffsrechte |
| Laufende Kontrolle (Stundennachweise, Stichproben, SOKA-/Krankenkassen-Bescheinigungen) | Belegt, dass Sie Ihre Prüfpflichten ernst nehmen — Gold wert bei FKS-Prüfungen |
| Vertragsstrafen- und Freistellungsklauseln | Verlagern den wirtschaftlichen Schaden zurück auf den NU — sofern der noch solvent ist |
Eng verwandt ist die Frage, welche Aufzeichnungen Ihr NU selbst führen muss: Die Mindestlohn-Dokumentationspflichten am Bau (Arbeitszeitaufzeichnungen nach §17 MiLoG) sind das, was die FKS bei einer Baustellenkontrolle zuerst sehen will.
Dokumentation als Schutzschild
Im Ernstfall zählt nicht, was Sie getan haben, sondern was Sie nachweisen können. Eine lückenlose Akte je NU — Verpflichtungserklärung, Bescheinigungen mit Gültigkeitsdaten, Erinnerungen, Reaktionen — ist der Unterschied zwischen „fahrlässig" und „sorgfältig". Genau diese Akte sollte auf Knopfdruck exportierbar sein, wenn Zoll oder Auftraggeber sie verlangen. Welche Dokumente in diese Akte gehören, listet die Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste vollständig auf — und damit keine Bescheinigung unbemerkt abläuft, brauchen Sie ein laufendes Fristenmanagement statt einer einmaligen Prüfung beim Onboarding.
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Häufige Fragen zur Generalunternehmerhaftung beim Mindestlohn
Was bedeutet die Bürgenhaftung nach §13 MiLoG für Generalunternehmer?
Sie haften für die Mindestlöhne Ihrer Nachunternehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Der Arbeitnehmer des NU muss also nicht erst seinen Arbeitgeber verklagen, sondern kann das ausstehende Nettoentgelt direkt von Ihnen verlangen. Die Haftung ist verschuldensunabhängig – ob Sie vom Verstoß wussten, spielt keine Rolle.
Haftet der GU auch für Sub-Subunternehmer in der Kette?
Ja. Die Bürgenhaftung erstreckt sich über sämtliche Stufen der Nachunternehmerkette. Zahlt ein Sub-Sub seine Kolonne unter Mindestlohn, landet die Forderung am Ende beim Generalunternehmer. Deshalb gehören Zustimmungsvorbehalt und Weitergabepflicht für Sub-NU-Einsätze in jeden Nachunternehmervertrag.
Schützt eine Mindestlohn-Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vor der Haftung?
Vor der zivilrechtlichen Bürgenhaftung selbst schützt sie nicht – die greift verschuldensunabhängig. Sie ist aber zentral für die Verteidigung gegen den Bußgeldvorwurf der fahrlässigen Unkenntnis (§21 MiLoG) und sichert Ihren Regressanspruch gegen den NU. Zusammen mit sorgfältiger NU-Auswahl und dokumentierter laufender Kontrolle ist sie Pflichtbestandteil jeder NU-Akte.
Welche Bußgelder drohen dem GU bei Mindestlohnverstößen des Nachunternehmers?
Wer in erheblichem Umfang einen Nachunternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser den Mindestlohn nicht zahlt, riskiert nach §21 MiLoG ein Bußgeld bis 500.000 Euro. Ab einem Bußgeld von 2.500 Euro droht zusätzlich der Ausschluss von öffentlichen Vergaben.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.