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§ 28e SGB IV · § 150 SGB VII · Pflichtwissen für Generalunternehmer
GU-Haftung für SV-Beiträge: Sie bürgen für Ihre Nachunternehmer
Geht Ihr Nachunternehmer insolvent, holt sich die Einzugsstelle dessen Beitragsschulden beim Generalunternehmer — wie bei einem selbstschuldnerischen Bürgen (§28e Abs. 3a SGB IV). Befreien kann Sie nur eines: nachgewiesene Sorgfalt durch Präqualifikation oder lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
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Die Bürgenhaftung im Baugewerbe
§28e Abs. 3a SGB IV bestimmt: Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit Bauleistungen beauftragt, haftet für dessen Pflicht zur Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wie ein selbstschuldnerischer Bürge — und zwar einschließlich der Beiträge von Sub-Nachunternehmern und Verleihern. Das bedeutet: Die Einzugsstelle muss nicht erst gegen den NU vollstrecken; sie kann direkt auf Sie zugreifen.
Die Bagatellgrenze: 275.000 €
Die Haftung greift erst, wenn der Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen 275.000 € übersteigt. Wichtig: Maßgeblich ist das gesamte Bauwerk, nicht der einzelne NU-Auftrag. Für klassische GU-Projekte ist diese Schwelle deshalb praktisch immer überschritten — verlassen Sie sich nicht auf sie.
Der Ausweg: Exkulpation durch Sorgfaltsnachweis
Sie haften nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie ohne eigenes Verschulden davon ausgehen durften, dass der NU seine Zahlungspflichten erfüllt. Das Gesetz nennt die Wege ausdrücklich:
- Präqualifikation: Der NU ist in einem amtlichen PQ-Verzeichnis eingetragen — die dort laufend geprüften Nachweise gelten als Sorgfaltsbeleg.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Aktuelle Bescheinigungen der Einzugsstellen — also der Krankenkassen — und der Berufsgenossenschaft. Entscheidend ist die Aktualität über die gesamte Projektlaufzeit: Eine Bescheinigung vom Projektstart entlastet nicht für Monat 9.
Parallelnorm Unfallversicherung: §150 Abs. 3 SGB VII ordnet dieselbe Bürgenhaftung für die BG-Beiträge an. Die BG BAU prüft Insolvenzfälle systematisch auf GU-Durchgriff — die BG-Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört deshalb in denselben 3-Monats-Rhythmus wie die der Krankenkassen.
Wie der Ernstfall abläuft
- Ihr NU gerät in Zahlungsverzug oder Insolvenz.
- Die Einzugsstelle ermittelt die Beitragsschulden — notfalls per Schätzung anhand von Bautagebüchern und Stundenzetteln.
- Sie erhalten einen Haftungsbescheid über Beiträge plus Säumniszuschläge.
- Jetzt zählt nur noch Ihre Akte: lückenlose, datierte Bescheinigungen über die gesamte Laufzeit — oder Zahlung.
Die SV-Bürgenhaftung ist dabei nur eine von mehreren Haftungsschienen, die parallel laufen: Für nicht gezahlten Mindestlohn haften Sie zusätzlich nach §13 MiLoG — die Details lesen Sie im Beitrag zur Generalunternehmerhaftung beim Mindestlohn.
Ihr Schutzsystem in vier Punkten
- PQ-Status oder UB-Bescheinigungen vor Beauftragung — bei jedem NU, ohne Ausnahme
- Erneuerung alle 3 Monate über die gesamte Projektlaufzeit, automatisch erinnert
- BG-Bescheinigung im selben Rhythmus mitführen
- Revisionssicheres Archiv: Im Haftungsverfahren tragen nur datierte, vollständige Belege
Welche Dokumente außer den Unbedenklichkeitsbescheinigungen in jede NU-Akte gehören, zeigt die Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste. Und damit der 3-Monats-Rhythmus nicht an einer vergessenen Excel-Liste scheitert, brauchen Sie ein systematisches Fristenmanagement für Bescheinigungen mit automatischen Erinnerungen.
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Häufige Fragen zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
Ab welchem Auftragswert haftet der GU für Sozialversicherungsbeiträge seiner Nachunternehmer?
Die Bürgenhaftung nach §28e Abs. 3a SGB IV greift, wenn der Gesamtwert aller für ein Bauwerk in Auftrag gegebenen Bauleistungen 275.000 € übersteigt. Maßgeblich ist das gesamte Bauwerk, nicht der einzelne NU-Auftrag – bei klassischen GU-Projekten ist die Schwelle deshalb praktisch immer überschritten.
Wie kann sich der Generalunternehmer von der Haftung nach §28e SGB IV befreien?
Durch den Nachweis, dass er ohne eigenes Verschulden davon ausgehen durfte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflichten erfüllt. Das Gesetz nennt zwei Wege ausdrücklich: die Eintragung des NU in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis oder aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen und der Berufsgenossenschaft – lückenlos über die gesamte Projektlaufzeit.
Gilt die Bürgenhaftung auch für Beiträge an die Berufsgenossenschaft?
Ja. §150 Abs. 3 SGB VII ordnet dieselbe Bürgenhaftung für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an. Die BG BAU prüft Insolvenzfälle systematisch auf einen Durchgriff auf den GU – die BG-Unbedenklichkeitsbescheinigung gehört deshalb in denselben 3-Monats-Rhythmus wie die Bescheinigungen der Krankenkassen.
Wie aktuell müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen sein, um zu entlasten?
Eine Bescheinigung vom Projektstart entlastet nicht für spätere Monate – entscheidend ist die Aktualität über die gesamte Projektlaufzeit. In der Praxis hat sich die Erneuerung alle 3 Monate etabliert. Im Haftungsverfahren zählen nur datierte, lückenlose Belege; jede Lücke in der Kette geht zu Ihren Lasten.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.