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VOB/B § 4 Abs. 8 · § 8 Abs. 3

Nachunternehmer-Einsatz nach VOB/B: Zustimmung, Anzeige, Nachweise

Die VOB/B geht vom Eigenleistungsgebot aus: Der Auftragnehmer führt die Leistung im eigenen Betrieb aus. Nachunternehmer dürfen Sie grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen — wer das ignoriert, riskiert nach §8 Abs. 3 VOB/B die Kündigung des gesamten Auftrags, mitten im Projekt.

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Das Eigenleistungsgebot des §4 Abs. 8 VOB/B

Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Die Übertragung an Nachunternehmer ist nur zulässig mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers — außer für Leistungen, auf die der eigene Betrieb nicht eingerichtet ist. Diese Ausnahme greift häufiger, als viele denken: Der Rohbau-GU ist nicht auf Elektro eingerichtet. Sie ersetzt aber nicht die Anzeige — auch in diesem Fall muss der NU-Einsatz dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

Das Kündigungsrisiko: §8 Abs. 3 VOB/B

Ernstfall: Setzt der AN unzulässig Nachunternehmer ein und reagiert auf eine fristgebundene Abhilfeaufforderung nicht, kann der AG den Auftrag entziehen — mit Schadensersatzfolgen. Bei laufendem Projekt ist das der GAU: Die Ersatzvornahme wird teurer, und die Differenz tragen Sie.

Der verdeckte NU-Einsatz ist dabei kein Kavaliersdelikt, das erst bei der Schlussrechnung auffällt: Bauleiter des Auftraggebers erkennen fremde Kolonnen auf der Baustelle schnell — und ab diesem Moment verhandeln Sie aus der Defensive. Die saubere Anzeige vorab ist immer der günstigere Weg.

Die saubere NU-Anzeige

Eine wirksame Anzeige bzw. Zustimmungsanfrage enthält:

Praxistipp: Wer der Anzeige unaufgefordert eine vollständige Nachweismappe beilegt, bekommt die Zustimmung schneller — der AG will vor allem wissen, dass er sich mit Ihrem NU kein Haftungsproblem einkauft. Welche Dokumente in diese Mappe gehören, listet die Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste vollständig auf.

Welche Nachweise darf der AG verlangen?

Üblich und zulässig sind Eignungs- und Compliance-Nachweise: Referenzen, Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und SOKA-BAU, Mindestlohnerklärungen, Versicherungsnachweis. Viele Bauverträge — besonders öffentliche und solche großer Bauträger — schreiben die Vorlage vor jedem NU-Einsatz und auf laufendes Verlangen fest. Bei öffentlichen Vergaben kommt das NU-Verzeichnis samt Eignungsnachweisen hinzu — mehr dazu im Beitrag zur Präqualifikation am Bau. Wer seine NU-Akten digital führt, liefert in Minuten; wer Ordner wälzt, blockiert die eigene Freigabe.

Nicht vergessen: Viele dieser Bescheinigungen haben ein Verfallsdatum. Der AG darf sie auf laufendes Verlangen erneut sehen — ein systematisches Fristenmanagement stellt sicher, dass Sie jederzeit lieferfähig sind, statt im Projektstress Bescheinigungen hinterherzutelefonieren.

Kaskade in Ihre NU-Verträge

Was Sie dem Auftraggeber schulden, sollten Sie spiegelbildlich Ihren Nachunternehmern auferlegen — sonst entsteht in der Kette eine Lücke, für die am Ende Sie geradestehen:

  1. Sub-NU-Einsatz nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung — spiegelbildlich zu Ihrer Pflicht gegenüber dem AG
  2. Pflicht des NU, alle Nachweise auch für seine Sub-NUs beizubringen
  3. Informationspflicht bei jedem geplanten Wechsel in der Kette
  4. Vertragsstrafe/Kündigungsrecht bei verdecktem NU-Einsatz

📥 Kostenloser Download: Muster NU-Anzeige an den Auftraggeber (Word)

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Häufige Fragen zum Nachunternehmer-Einsatz nach VOB/B

Darf ich nach VOB/B Nachunternehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers einsetzen?

Grundsätzlich nein: §4 Abs. 8 VOB/B verlangt die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers. Ausnahme sind Leistungen, auf die Ihr Betrieb nicht eingerichtet ist – ein Rohbau-GU ist z. B. nicht auf Elektro eingerichtet. Aber auch dann müssen Sie den NU-Einsatz dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich anzeigen.

Was passiert, wenn ich Nachunternehmer ohne Zustimmung einsetze?

Der Auftraggeber kann eine fristgebundene Abhilfe verlangen. Reagieren Sie darauf nicht, darf er nach §8 Abs. 3 VOB/B den Auftrag entziehen – mit Schadensersatzfolgen. Wird die Restleistung im Wege der Ersatzvornahme teurer, tragen Sie die Differenz. Mitten im Projekt ist das der wirtschaftliche GAU.

Was muss in einer NU-Anzeige an den Auftraggeber stehen?

Mindestens die genaue Bezeichnung des Nachunternehmers (Firma, Anschrift, Register), den konkret übertragenen Leistungsteil (LV-Positionen oder Gewerk) und eine Erklärung zur Eignung. In der Praxis bewährt: gleich eine vollständige Nachweismappe beilegen – §48b-Freistellung, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Handwerksrolle, Versicherungsnachweis. Das beschleunigt die Zustimmung erheblich.

Welche Nachweise darf der Auftraggeber für meine Nachunternehmer verlangen?

Üblich und zulässig sind Eignungs- und Compliance-Nachweise: Referenzen, Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und SOKA-BAU, Mindestlohnerklärungen sowie der Versicherungsnachweis. Viele Bauverträge – besonders öffentliche und solche großer Bauträger – schreiben die Vorlage vor jedem NU-Einsatz und auf laufendes Verlangen fest.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.