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HwO Anlage A · § 8 SchwarzArbG

Handwerksrolle und Gewerbeanmeldung des Nachunternehmers richtig prüfen

Maurer, Zimmerer, Elektrotechniker, Installateur: Zulassungspflichtige Gewerke erfordern die Eintragung in die Handwerksrolle. Beauftragen Sie wissentlich einen nicht eingetragenen Betrieb, handeln Sie selbst ordnungswidrig — mit Bußgeldern bis 50.000 €.

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Zulassungspflichtig oder nicht?

Ob Sie die Handwerksrolle prüfen müssen, entscheidet die Anlage A der Handwerksordnung: Sie listet die zulassungspflichtigen Handwerke — am Bau u.a. Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Stuckateure, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Klempner, Gerüstbauer. Wer diese Gewerke selbstständig betreibt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein (Meisterpflicht oder gleichwertige Qualifikation). Zulassungsfreie Gewerke (Anlage B1, z.B. Fliesenleger, Estrichleger, Trockenbau als Ausbaugewerbe) brauchen keine Eintragung — hier genügt die Gewerbeanmeldung.

Warum das Ihr Problem ist: §8 SchwarzArbG

Schwarzarbeit leistet auch, wer ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung betreibt. Und: Ordnungswidrig handelt auch der Auftraggeber, der erhebliche Werkleistungen ausführen lässt, obwohl er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Betrieb nicht eingetragen ist. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen — und „Wir haben nicht gefragt" ist genau die Fahrlässigkeit, die der Tatbestand meint. Welche weiteren Bußgeldtatbestände GUs bei FKS-Kontrollen treffen, lesen Sie im Beitrag zu Schwarzarbeit und Bußgeldern für Generalunternehmer.

Praxisrisiko: Die fehlende Handwerksrollen-Eintragung ist oft das erste Glied einer Kette — Betriebe ohne Eintragung arbeiten häufig auch mit Strohleuten oder Solo-Selbstständigen ohne echte Unternehmereigenschaft. Prüfen Sie in solchen Fällen auch das Risiko der Scheinselbstständigkeit am Bau.

So prüfen Sie in 10 Minuten

  1. Handwerkskarte anfordern — sie weist die Eintragung samt eingetragenem Gewerk aus.
  2. Gewerk abgleichen: Eingetragen als „Trockenbau", beauftragt mit Elektroinstallation? Die Eintragung muss zum beauftragten Gewerk passen.
  3. Bei Zweifeln: Anfrage bei der zuständigen Handwerkskammer — die Eintragung ist dort verifizierbar.
  4. Gewerbeanmeldung daneben legen: Tätigkeitsbeschreibung, Datum (brandneue Anmeldungen sind ein Indiz für Strohfirmen), Inhaberidentität mit dem Vertragspartner.
Praxisfalle ausländische NU: EU-Betriebe dürfen zulassungspflichtige Handwerke grenzüberschreitend nur nach Anzeige bei der Handwerkskammer ausüben (Verfahren nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung). Lassen Sie sich die Empfangsbestätigung der HWK zeigen, nicht nur die heimische Gewerbeberechtigung.

Dokumentation

Heften Sie Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung und ggf. HWK-Korrespondenz in die NU-Akte und halten Sie das Prüfdatum fest. Bei Inhaber- oder Rechtsformwechsel: neu prüfen — die Eintragung der alten GbR nützt der neuen GmbH nichts. Handwerkskarte und Gewerbeanmeldung sind dabei nur zwei von vielen Pflichtnachweisen: Die vollständige Übersicht aller Dokumente, die Sie pro Nachunternehmer einsammeln sollten, finden Sie in der Nachunternehmer-Dokumenten-Checkliste.

📥 Kostenloser Download: NU-Dokumenten-Checkliste + Fristen-Tracker (Excel)

Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung und alle weiteren Pflichtnachweise im Blick — sofort einsetzbar. Kein Spam, nur die Vorlage und gelegentlich Praxistipps zur NU-Compliance.

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Häufige Fragen zur Handwerksrolle

Welche Bau-Gewerke sind zulassungspflichtig und erfordern die Handwerksrolle?

Die Anlage A der Handwerksordnung listet die zulassungspflichtigen Handwerke — am Bau unter anderem Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Stuckateure, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Klempner und Gerüstbauer. Wer diese Gewerke selbstständig betreibt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein. Zulassungsfreie Gewerke wie Fliesenleger, Estrichleger oder Trockenbau brauchen nur eine Gewerbeanmeldung.

Was droht dem Auftraggeber, wenn der Nachunternehmer nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist?

Nach §8 SchwarzArbG handelt auch der Auftraggeber ordnungswidrig, der erhebliche Werkleistungen ausführen lässt, obwohl er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Betrieb nicht eingetragen ist. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen — und „Wir haben nicht gefragt" ist genau die Fahrlässigkeit, die der Tatbestand meint.

Wie prüfe ich, ob ein Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist?

Fordern Sie die Handwerkskarte an — sie weist die Eintragung samt eingetragenem Gewerk aus. Gleichen Sie das eingetragene Gewerk mit dem beauftragten ab: Eine Eintragung als Trockenbauer deckt keine Elektroinstallation. Bei Zweifeln können Sie die Eintragung direkt bei der zuständigen Handwerkskammer verifizieren.

Dürfen ausländische Nachunternehmer zulassungspflichtige Handwerke in Deutschland ausführen?

EU-Betriebe dürfen zulassungspflichtige Handwerke grenzüberschreitend nur nach vorheriger Anzeige bei der Handwerkskammer ausüben (Verfahren nach der EU/EWR-Handwerk-Verordnung). Lassen Sie sich die Empfangsbestätigung der HWK zeigen — die heimische Gewerbeberechtigung allein reicht nicht aus.

So prüft BauDokumente.de Handwerkskarte und Gewerbeanmeldung automatisch mit

BauDokumente.de erfasst Gewerbeanmeldung und Handwerkskarte je NU, gleicht das eingetragene Gewerk mit dem beauftragten ab und schlägt bei Lücken Alarm:

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Juni 2026.